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   BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 421/96   

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https://dejure.org/1996,5458
BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 421/96 (https://dejure.org/1996,5458)
BAG, Entscheidung vom 16.10.1996 - 10 AZR 421/96 (https://dejure.org/1996,5458)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 1996 - 10 AZR 421/96 (https://dejure.org/1996,5458)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92

    Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 421/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sozialpläne als Betriebsvereinbarungen wie Tarifverträge auszulegen (vgl. BAG Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972, m.w.N.).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 421/96
    Deshalb ist bei der Auslegung des im Sozialplan aufgenommenen Begriffes von der in der allgemeinen Rechtsterminologie geltenden Inhaltsbestimmung auszugehen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAG Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 281/94

    Sozialplanabfindung - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 421/96
    Sozialplanregelungen haben eine Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion und sind keine Entschädigungen (BAG Urteil vom 9. November 1994 - 10 AZR 281/94 - AP Nr. 85 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 578/93

    Sozialplan - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung

    Auszug aus BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 421/96
    Dabei obliegt es dem Regelungsermessen der Betriebspartner, die Abfindung nach den prognostizierten Nachteilen eines Arbeitsplatzverlustes festzulegen (Senatsurteil vom 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 01.02.1996 - 4 Sa 1152/95

    Abfindung: Sozialplanabfindung - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 421/96
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Februar 1996 - 4 Sa 1152/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 193/95

    Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung einer höheren Sozialplanabfindung bei

    Auszug aus BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 421/96
    Nach der Rechtsprechung des Senates ist es sachlich gerechtfertigt, wenn die Betriebspartner eine Abfindung für den Fall ausschließen, daß der Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz hat, auch wenn dessen Bestand nicht gesichert ist (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 13. März 1996 - 10 AZR 193/95 - nicht veröffentlicht, m.w.N.).
  • BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 38/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Sozialpläne nicht wie Verträge gemäß §§ 133, 157 BGB, sondern als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen ( BAG Urteile vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972, m.w.N.; vom 16. Oktober 1996 - 10 AZR 421/96 - n.v.).
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